Warum wird die Zollern-Alb-Bahn abschnittsweise zweigleisig ausgebaut?

Ein gutes und attraktives Verkehrsangebot ist immer mit einer hohen Anzahl an Zugfahrten verbunden. Um diese Zugfahrten zeitgerecht und in hoher Taktfolge abzuwickeln, muss die Infrastruktur in gewissen Streckenabschnitten mit einem zweiten Gleis versehen werden. Somit können mit dem zusätzlichen Streckengleis Züge auch außerhalb von Bahnhöfen, während der Fahrt aneinander vorbeifahren, was zuvor nur in Bahnhöfen/Ausweichstellen und mit einem Halt mindestens eines Zuges möglich war. Die Leistungsfähigkeit des Streckennetzes erhöht sich dadurch wesentlich. Die Lage der zweigleisigen Abschnitte ist abhängig von der vorgesehenen Gesamtzahl der Züge und Bereichen, an denen Züge in kurzen Abständen hintereinander oder in gegengesetzter Richtung verkehren.

Was ist ein Kombinationsbahnsteig?

Ein Kombinationsbahnsteig ist ein Bahnsteig, an dem oftmals zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln (bspw. Bus und Bahn) umgestiegen werden kann, die unterschiedliche Anforderungen an Fahrweg und/oder Bahnsteighöhe haben. Er wird häufig verwendet, um verschiedene öffentliche Verkehrsmittel miteinander zu verknüpfen. Im Netz der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb wird ein ähnliches System an Stationen verwendet, in denen mit dem Regionalverkehr (IRE/RE) und Nahverkehr (Regional-Stadtbahnen) verschiedene Zugarten halten und nicht der Platz vorhanden ist, separate Gleise für Regionalverkehr und Nahverkehr zu errichten. Mit einem Kombinationsbahnsteig wird ein Ein-/Ausstieg möglich, ohne dass auch nur eine einzige Stufe überwunden werden muss.

Das Wichtigste zusammengefasst:

    • Die Bahnsteige werden in zwei unterschiedliche Bahnsteighöhen unterteilt
    • Ein gemeinsamer Bahnsteig für Regionalverkehr und Nahverkehr auf der Zollern-Alb-Bahn
    • Für Überholungen, Begegnungsfälle oder auch im Baustellenfall wird so eine flexible Nutzung durch alle Zugarten ermöglicht
    • Sicherstellung der Barrierefreiheit durch gleiche Bahnsteigkonfiguration an allen Stationen

Was bedeutet Barrierefreiheit bei Personenverkehrsanlagen?

Barrierefreiheit bezeichnet eine Gestaltung der Umwelt, sodass sie auch von Menschen mit Beeinträchtigungen verschiedenster Art ohne zusätzliche Hilfen genutzt und wahrgenommen werden kann. In Personenverkehrsanlagen an Bahnstrecken bedeutet dies, mobilitäteingeschränkten Fahrgästen durch spezifische Ausstattungsmerkmale eine einfache und sichere Nutzung zu ermöglichen.

Zu den Ausstattungsmerkmalen gehören zum Beispiel:

    • Stufenfreier Zugang zu Bahnsteigen für Rollstühle, Kinderwagen etc.
    • Angepasste Bahnsteighöhen an die Fahrzeuge für einen niveaugleichen Einstieg für Rollstühle, Kinderwagen etc.
    • Zugzielanzeiger mit Informationen in visueller Form
    • Akustische Durchsagen
    • Kontrastreiche Markierungen von Treppenstufen
    • Taktile Leitsysteme (erfühlbar)